Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für Schäden, die aufgrund eines fehlerhaften internen Kontrollsystems entstanden sind.
Einen interessanten Bericht dazu liefert Bernhard Rieder, Partner und Gesellschaftsrechtsexperte bei Dorda Rechtsanwälte:
Link zum Artikel auf derstandard.at (05.01.2021)