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LIEFERKETTENGESETZ

Das A und O: Ein digitalisiertes Risikomanagement

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easyGRC - Das "easy to use" Governance Risk Compliance Tool

Wen betrifft das neue Lieferkettengesetz?

LkSg (Lieferkettensorgfaltsgesetz), ESG (Environment, Social and Governance) oder CSRD (Corporate Social Reporting Directive): Unternehmen werden zukünftig noch mehr gefordert sein, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihre Geschäftstätigkeit zu integrieren.

In Deutschland ist das Lieferkettensorgfaltsgesetz mit 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es reglementiert die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten. Das LkSg gilt zunächst für Unternehmen mit über 3.000 ArbeitnehmerInnen im Inland, ab dem Jahr 2024 bereits für Unternehmen mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen. KMUs sind als Zulieferer ebenfalls indirekt von den neuen Regelungen betroffen.

Eine EU-weite Regelung besteht derzeit (noch) nicht und auch in Österreich gibt es kein entsprechendes Gesetz. Dennoch sollten sich vor allem österreichische Zulieferbetriebe mit dem Lieferkettengesetz beschäftigen, um nicht dem Risiko zu verfallen, als Lieferant ausgelistet zu werden.

Was fordert das neue Lieferkettengesetz?

Die im LkSg geforderten Sorgfaltspflichten erfassen folgende Kernelemente:

  • Einrichten eines wirksamen Risikomanagements
  • Definition einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • Durchführen regelmäßiger Risikoanalysen
  • Abgabe einer Grundsatzerklärung
  • Verankern von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen beim Verletzen einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht
  • Einrichten eines Beschwerdemechanismus
  • Umsetzen von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern
  • Dokumentation und Berichterstattung

Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiges Compliance-Thema mit hohen Haftungsrisiken. Das höchstmögliche Bußgeld gegen natürliche Personen kann 800.000 Euro betragen. Bei einer juristischen Person können Verstöße mit bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes geahndet werden.

Wie kann das Lieferkettengesetz in der Praxis umgesetzt werden?

zufriedener Geschäftsmann

Unternehmen müssen jetzt ihr Risikomanagement an die Anforderungen des Lieferkettengesetzes anpassen.

Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und unserer Software easyGRC bei der Umsetzung der nötigen Prozesse und Strukturen.

Sie bekommen von uns eine GRC-Software mit flexibler Schnittstelle, die sich nahtlos in bestehende IT-Landschaft integriert:

Mit easyGRC Ihre Lieferketten managen

Organisation und Erhebung von Selbstauskünften Ihrer Lieferanten: easyGRC unterstützt Sie bei der Organisation und Erhebung von Selbstauskünften Ihrer Lieferanten. Die von Lieferanten beantworteten Fragen werden automatisch in das GRC-System übernommen.

Risikoanalyse: Die Selbstauskünfte der Lieferanten sind eine wesentliche Basis für Ihre Risikoanalyse. easyGRC wertet die Antworten aus und zeigt anhand Diagrammen und Ampelsymbolen Handlungsbedarf an.

Steuerung und Überwachung von Aufgaben: easyGRC bietet Workflows zur Steuerung von Aufgaben (z.B. regelmäßige Lieferantenabfragen), eine strukturierte Prozessorganisation und Maßnahmenverfolgung im Kontext von LkSg.

 

 

Berichterstattung auf Knopfdruck: Über die Ergebnisse der Risikoanalyse und der umgesetzten Maßnahmen muss regelmäßig an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berichtet werden. easyGRC befüllt den geforderten BAFA-Fragenkatalog auf Knopfdruck mit den dokumentierten Daten.

Sie möchten mehr darüber wissen, wie Sie das Lieferkettengesetz mit unserer Software umsetzen können?

Buchen Sie einen Termin zur Online-Präsentation oder vor Ort: https://www.easygrc.com/kontakt/

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